DRK-Nordsee-Reha-Klinik

Kostenträger

Ihr Weg zu uns

Sie streben einen stationären Aufenthalt in der DRK-Nordsee-Reha-Klinik Goldene Schlüssel an? Schildern Sie in einem Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt Ihre gesundheitlichen Probleme. Wenn Ihre Ärztin/ Ihr Arzt eine Behandlung für sinnvoll und/ oder erforderlich hält, wird sie/ er ein Gutachten zur Vorlage bei Ihrer Versicherung anfertigen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die DRK-Nordsee-Reha-Klinik Goldene Schlüssel wird bundesweit von den Krankenkassen belegt.

Wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind:

Wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an Ihre Krankenkasse, deren interner medizinischer Dienst über die Genehmigung Ihres Antrages entscheidet.

Anschlussheilbehandlung/-rehabilitation nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus:

Informieren Sie sich beim ärztlichen Dienst oder beim Sozialdienst des Krankenhauses, ob Sie Anspruch auf eine AHB-/AR-Maßnahme haben und wer als Kostenträger zuständig ist. Bei geltendem Anspruch helfen Ihnen die Ärzt*innen bzw. der Sozialdienst gern, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Vorgehensweise richtet sich dann danach, ob Sie erwerbstätig sind oder nicht (s.o.).

Inanspruchnahme einer privaten Zusatzversicherung

Da eine private Zusatzversicherung im allgemeinen nur für Akutkrankenhäuser gültig ist - d.h. eine AHB muss erforderlich sein, oder eine schwere Akuterkrankung liegt vor - muss ein Aufenthalt in der DRK-Nordsee-Reha-Klinik als stationäre Heilbehandlung beantragt werden. Achtung! Eine Kostenzusage liegt ausschließlich im Ermessen Ihrer privaten Zusatzversicherung und muss vor Beginn der stationären Behandlung vorliegen! 

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern und freuen uns auf Ihren Anruf!

        Tel. 04863/702-125 oder -115

        E-Mail:info-spo@drk-sh.de

Private Krankenversicherung

Anschlussgesundheitsmaßnahme als stationäre Heilbehandlung

Sanatoriumsbehandlung / Krebsnachsorge

Die DRK-Nordsee-Reha-Klinik Goldene Schlüssel ist nach MbKK in "2b-aK/aR/AHB/Endo/Hemi/Ca, Akupunktur" eingruppiert. Sie führt stationäre Heilverfahren durch (Kuren/ Sanatoriumsbehandlungen).

Beantragen Sie eine stationäre Heilbehandlung bei Ihrer Beihilfe, die bei geltendem Anspruch anteilig die Kosten übernimmt. Die private Krankenversicherung trägt im Allgemeinen nur einen geringfügigen Kostenanteil.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihren Anruf!

        Tel. 04863/702-205 oder -115         

        E-Mail: info-spo(at)drk-sh(dot)de

Weitere Informationen